Es ist eine andere Zeit, in der wir leben. Am 15. März gab es im Kettenheimer Grund den letzten Gottesdienst, bevor der Lockdown, das Herunterfahren des öffentlichen Lebens kam und die Pandemie unseren Alltag veränderte. Kirchen und Gemeindehäuser wurden geschlossen. Gottesdienste, Jubelkonfirmation, Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht, Kirchenvorstandssitzungen, Chorproben, Mitarbeiterbesprechungen, Jugendtreff wurden abgesagt, Taufen und Trauungen verschoben. Beerdigungen fanden im engsten Familienkreis und unter freiem Himmel statt.

Ostern kam und ging still vorüber. Stille am Karfreitag lässt sich aushalten. Sie gehört zu diesem Tag dazu. Aber Ostern ohne fröhliches Halleluja in der Kirche? Das macht wehmütig. Die gemeinsame Feier fehlte besonders am Ostertag. Das Ansehen des Fernsehgottesdienstes tröstete wenig, half es doch nicht über die fehlende leibhaftige Gemeinschaft hinweg.

Nach den Osterferien gab es ein schrittweises Öffnen der Schulen zunächst für die Abschlussklassen. Unterbrochen bleibt der Konfirmandenunterricht. Denn dieser Unterricht lebt davon, dass Jugendliche gemeinsam Erfahrungen sammeln, indem sie miteinander erzählen, basteln, malen, spielen, singen, beten, Glauben leben. Konfis auf Distanz? Da fehlt das Wesentliche. Vorstellungsgottesdienste und Konfirmationen wurden von den Kirchenvorständen in allen Gemeinden des Dekanats Alzey-Wöllstein auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis eine unbeschwerte Feier der Konfirmierten möglich ist, lässt sich der ausgefallene Unterricht zum Beispiel blockweise nachholen. Ab welchem Termin der neue Konfirmandenjahrgang mit seinen Treffen anfangen wird, muss ebenfalls geklärt werden. Ruhend ist der Kindergottesdienst. Auch er lebt von der Nähe, die beim gemeinsamen Erzählen, Spielen, Basteln, Singen und Beten entsteht.

Seit Anfang Mai dürfen Kirchen ihre Türen für Gottesdienste wieder öffnen. Das geht aber nur, wenn strenge Schutzmaßnahmen eingehalten werden: Am Eingang zur Kirche werden die Hände desinfiziert. Danach werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Ankommenden aufgeschrieben. Jeder bekommt einen nummerierten Sitzplatz zugewiesen, damit nachvollzogen werden kann, wer neben wem gesessen hat. Das ist wichtig, falls einer der Gottesdienstbesucher in den darauffolgenden Tagen positiv auf Covid19 getestet wird. Die Liste wird einen Monat lang im Pfarramt aufgehoben und, falls ein Besucher positiv getestet ist, dem Gesundheitsamt vorgelegt, damit das Amt zu den anderen Gottesdienstteilnehmern Kontakt aufnehmen und die Infektionskette unterbrechen kann.

Jeder, der zum Gottesdienst kommt, muss beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Feier einen Mund-Nase-Schutz tragen. Der Pfarrer/die Pfarrerin darf den Mund-Nase-Schutz während der Feier abnehmen, wenn ein Mindestabstand von vier Metern zur Gemeinde eingehalten wird. Im Kirchenraum können Zwei aus einem Haushalt nebeneinandersitzen. Zu den Nächsten muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern sein. Gemeindegesang ist wegen der Tröpfcheninfektion nicht möglich. Dasselbe gilt für das Spiel von Bläserchören. Auch auf Abendmahlsfeiern soll wegen erhöhter Ansteckungsgefahr verzichtet werden.

In Rheinland-Pfalz galt bis Ende Mai, dass in der Kirche eine Versammlungsfläche von zehn Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen soll. Für die kleinen Gotteshäuser im Kettenheimer Grund bedeutete das, dass in Freimersheim maximal zehn, in Wahlheim elf, in Esselborn zwölf und in Kettenheim fünfzehn Menschen gleichzeitig im Kirchengebäude versammelt sein durften. Diese Personenbegrenzung schloss Küster, Organist, Pfarrerin und Kirchenvorstehende mit ein. Diese Bestimmung ist seit dem 25. Mai aufgehoben. Umso wichtiger ist, dass weiter auf den Sicherheitsabstand im Gotteshaus geachtet wird. Da manche Mitarbeitenden der Kirchengemeinden zur Risikogruppe gehören, die von Covid19 besonders gefährdet ist, sind Haupt, Neben- und Ehrenamtliche seit Mitte März von jeder Tätigkeit im Gottesdienst freigestellt.

Unsere Kirchenvorstände haben sich im Mai wegen der Gottesdienstöffnungen im Kettenheimer Grund beraten und dem Vorschlag der Dekanin zugestimmt, dass bis Ende August nur in größeren Kirchen des Dekanats Gottesdienste gefeiert werden. Seit dem 17. Mai besteht dieses Angebot in Albig, Eppelsheim, Flonheim, Wöllstein, Wörrstadt und ab Juni in Gau-Odernheim. Dort können Christinnen und Christen sich jeden Sonntag ab 10 Uhr zum Gebet versammeln. Teams von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen halten ein regelmäßiges Gottesdienstangebot aufrecht und erproben, wie die von der Landesregierung und der Kirchenleitung verordneten Schutzmaßnahmen in der Praxis aussehen.

Die Sehnsucht bleibt, dass auch in den kleinen Gemeinden das gottesdienstliche Leben wieder aufblüht. Im Juli werden die Kirchenvorstände im Kettenheimer Grund beraten, wie sich die Zentralgottesdienste in der Praxis bewährt haben und wie ein Schutzkonzept für Gottesdienste im Kettenheimer Grund umgesetzt werden kann. Bis dahin gilt die herzliche Einladung an alle, die Gottesdienste des Dekanats in einer der bereits geöffneten Kirchen zu besuchen. A. K.